Es ist zunehmend selbst in unserem naturnahen Bundesland, v.a. bei neuen Gebäuden, zu beobachten, dass einfachheitshalber ein Schotter"garten" angelegt wird, mit den bekannten negativen ökologischen Folgen insbesondere für das Boden- und Insektenleben. Jedenfalls bei den landeseigenen Gebäude könnte dies ohne großen gesetzgeberischen Aufwand unterbunden bzw. deutlich reduziert und auch zurückgebaut werden. Damit würden positive Beispiele sowohl für die kommunale Ebene, als auch den privaten Bereich gesetzt werden.
Kapitel: | Boden klug nutzen. |
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Antragsteller*in: | KV Vorpommern-Rügen (dort beschlossen am: 27.05.2021) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 28.05.2021, 09:40 |
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